Neues - RA Strohm I Fachanwältin für Familien- und Arbeitsrecht

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→ private PV-Anlagen

Wer eine kleine Photovoltaik-Anlage betreibt, muss keine Einkommensteuer mehr für die daraus erzielte Einspeisevergütung zahlen – und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2022. Auch muss in aller Regel keine Umsatzsteuer mehr gezahlt werden.
Michaela Strohm | 9/2/2023
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