→ Lebensversicherung bei SGB II / Verwertungsausschluss
Im Rahmen der Beantragung von Leistungen nach dem SGB II, also Hartz IV, ist zu prüfen ob der Antragsteller oder die Bedarfsgemeinschaft über Vermögen verfügt, welches die Freibeträge überschreitet.
Michaela Strohm | 2/3/2016