Der Bundesfinanzhof hat in einem aktuellen Urteil den Weg für einen höheren Abzug von Krankheitskosten und andere außergewöhnliche Belastungen freigemacht.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die zumutbare Belastung weiterhin auch für Krankheitskosten gilt. Damit bestätigten die Richter die Auffassung der Finanzverwaltung.