→ Homeoffice-Pauschale 2024
Veröffentlicht von Michaela Strohm in Steuerinformationen · Montag 20 Mai 2024 · 2:30
Tags: Homeoffice, Pauschale, 2024, Entfernungspauschale, Pauschbetrag
Tags: Homeoffice, Pauschale, 2024, Entfernungspauschale, Pauschbetrag
2024: Bis zu 1.260 Euro Homeoffice-Pauschale
Die Homeoffice-Pauschale liegt im Jahr 2024 bei bis zu 1.260 Euro. Und dieser Betrag gilt auch für die in diesem Jahr fällige Steuererklärung 2023. Damit ist sie mehr als doppelt so hoch wie in den drei Jahren davor. Und: Bestimmte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen sogar die Homeoffice-Pauschale und die Entfernungspauschale am selben Arbeitstag nutzen.
Pro Arbeitstag im Homeoffice dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 6 Euro für bis zu 210 Arbeitstage im Jahr von der Steuer absetzen – also bis zu 1.260 Euro jährlich (210 Tage x 6 Euro = 1.260 Euro). In den Jahren 2020, 2021 und 2022 waren es lediglich fünf Euro am Tag und maximal 120 Tage Homeoffice im Jahr, also nur bis zu 600 Euro jährlich.
Übrigens: Auch wer 211 oder 250 Tage im Jahr von zu Hause arbeitet, darf nicht mehr als den Maximalbetrag von 1.260 Euro absetzen.
Homeoffice-Pauschale und Entfernungspauschale gleichzeitig nutzen
Bestimmte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können seit 2023 die Homeoffice- Pauschale und die Entfernungspauschale sogar an einem Arbeitstag nutzen: Nämlich diejenigen, die am selben Tag zur Arbeit fahren und auch noch von zu Hause arbeiten, weil sie am Arbeitsort keinen Arbeitsplatz haben. Das gilt zum Beispiel für Lehrerinnen und Lehrer, die an einem Tag zur Schule fahren und anschließend zu Hause ihren Unterricht vor- oder nachbereiten. Sie können die Homeoffice-Pauschale nutzen und – sofern sie an den entsprechenden Tagen in der Schule waren – gleichzeitig die Entfernungspauschale in ihrer Steuererklärung angeben.
Fazit: Arbeitnehmer/innen profitieren von der Homeoffice-Pauschale
Von der Homeoffice-Pauschale profitieren alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die häufig von zu Hause arbeiten. Ihnen werden mehr Homeoffice-Tage als 2020, 2021 und 2022 anerkannt, sie erhalten einen höheren Pauschbetrag und liegen außerdem ab 206 Tagen im Homeoffice allein damit über dem Arbeitnehmer- Pauschbetrag von 1.230 Euro (206 Tage x 6 Euro = 1.236 Euro). Alles, was an Werbungskosten noch hinzukommt, dürfen sie zusätzlich von der Steuer absetzen.
Außerdem: Wer am Arbeitsort keinen eigenen Arbeitsplatz hat, kann die Homeoffice- Pauschale und die Entfernungspauschale am selben Arbeitstag nutzen, zumindest für bis zu 210 Tage im Jahr, wenn an diesen Tagen der Arbeitsort aufgesucht und auch noch zu Hause gearbeitet wurde.
Übrigens: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die überhaupt nicht im Homeoffice arbeiten (können oder dürfen), erhalten natürlich ebenfalls einen Steuerabzug zu ihrem Vorteil. Für 2024 liegt der Arbeitnehmer-Pauschbetrag, auch Werbungskostenpauschale genannt, bei 1.230 Euro. Und: Wer mehr als rund 19 Kilometer einfache Fahrt zur Arbeitsstätte hat und an mindestens 220 Tagen im Jahr dort gearbeitet hat, kommt mit seinen Fahrtkosten über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro – und sollte deshalb alle tatsächlichen Werbungskosten überprüfen und angeben.