Steuern - RA Strohm I Fachanwältin für Familien- und Arbeitsrecht

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Steuerrecht für Selbständige
Für Selbständige und Gewerbetreibende
Als Rechtsanwältin bin ich gem. § 3 Nr. Steuerberatungsgesetz befugt, unbeschränkte Hilfeleistungen in Steuersachen für Selbständige und Gewerbetreibende zu leisten.

Wenn Sie im Rahmen meines Tätigkeitsprofils selbständig agieren und meine Unterstützung in Anspruch nehmen möchten, können Sie gern einen Termin in meiner Kanzlei vereinbaren.

Mein Tätigkeitsprofil für Selbständige
Ich betreue Kleinunternehmer, Inhaber von Photovoitaikanlagen, Unternehmer mit umsatzpflichtigen Einnahmen, Selbständige mit Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung ab 18.000,00 € bei Einzelveranlagung und ab 36.000,00 € bei Zusammenveranlagung.

In diesem Rahmen erbringe ich folgende Leistungen
  • Erstellen der Einnahme-Überschussrechnung und damit verbundenen Buchhaltung
  • Erstellen und Abgabe der Umsatzsteuererklärung
  • Erstellen und Abgabe der Gewerbesteuererklärung
  • Erstellen der Einkommensteuererklärung
  • Prüfen des ergangen Bescheide
  • Vertretung im eventuellen Einspruchs-und Klageverfahren gegenüber dem Finanzamt
  • Die ganzjährige Betreuung

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