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RA Strohm I Fachanwältin für Familien- und Arbeitsrecht
Veröffentlicht von Michaela Strohm in Steuerinformationen · Freitag 28 Jan 2022
Tags: CoronaBonussteuerbefreit
Mühsame Extra-Schichten, unfreiwillige Kurzarbeit oder provisorisches Home-Office: Nahezu alle Arbeitnehmer sind derzeit besonderen Belastungen ausgesetzt. Etliche Unternehmen wollen das mit Sonderzahlungen honorieren. Solche finanziellen Boni müssen normalerweise versteuert werden – wegen der Corona-Krise gelten dafür aber Sonderregeln. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat verkündet, dass ausgezahlte Boni bis zu einem Betrag von 1.500 Euro während der Corona-Krise komplett steuerfrei bleiben. Wichtig ist dabei Folgendes:

- Arbeitgeber können ihren Beschäftigten eine finanzielle Unterstützung bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren.
- Die Regelung gilt für Sonderleistungen, die Beschäftigte zwischen 1. März 2020 und dem 31.03.2022 erhalten.
- Voraussetzung ist, dass Sonderzahlungen und Beihilfen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden.



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