In der Vergangenheit kam es oft zu Streitigkeiten zwischen getrenntlebenden Eltern, ob für ein gemeinsames Kind die Durchführung eines „Wechselmodells“ günstig ist.
Der Bundesfinanzhof hat in einem aktuellen Urteil den Weg für einen höheren Abzug von Krankheitskosten und andere außergewöhnliche Belastungen freigemacht.
Es kommt häufig vor, das Eheleute getrennt leben und die Frau noch vor dem Ausspruch der Scheidung ein Kind von ihrem neuen Partner bekommt. Hier stellt sich die Frage nach der Vaterschaft.
Der Unterhaltsanspruch eines minderjährigen Kindes kann entfallen, wenn es über eigene Einkünfte verfügt und damit seinen Bedarf selber decken kann oder der zum Unterhalt verpflichtete Elternteil ist nicht oder nicht mehr leistungsfähig.
Es kommt immer wieder vor, das ein Arbeitnehmer seine Arbeitsstelle wechseln möchte. Dabei kann es sich um das Angebot einer höheren Vergütung handeln oder die Annahme einer neuen Aufgabe.
Im Rahmen der Beantragung von Leistungen nach dem SGB II, also Hartz IV, ist zu prüfen ob der Antragsteller oder die Bedarfsgemeinschaft über Vermögen verfügt, welches die Freibeträge überschreitet.
Das Bundesfinanzministerium verweist in einem neuen Schreiben darauf, dass eine Erstausbildung nicht in jedem Fall mit dem ersten Berufsabschluss zu Ende ist.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die zumutbare Belastung weiterhin auch für Krankheitskosten gilt. Damit bestätigten die Richter die Auffassung der Finanzverwaltung.