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RA Strohm I Fachanwältin für Familien- und Arbeitsrecht
Veröffentlicht von Michaela Strohm in Steuerinformationen · Dienstag 27 Mär 2018
Tags: RentnerSteuernAlterseinkünftegesetz
Seit 1. Januar 2005 gilt das Alterseinkünftegesetz. Demnach müssen Rentner Steuern zahlen, wenn sie mit ihrem zu versteuernden Einkommen über dem Grundfreibetrag liegen. Das sind für das Jahr 2017 insgesamt 8.820 Euro für Alleinstehende und 17.640 Euro für Verheiratete. Weil jedem Rentner der Rentenfreibetrag zusteht, muss nicht jeder Euro versteuert werden, der über dem Grundfreibetrag liegt. Wie viel Steuern tatsächlich zu zahlen sind, hängt vom Renteneintritt ab:

Wer 2005 und früher in Rente gegangen ist, muss 50 Prozent seiner Rente versteuern. Danach steigt der Wert erst um zwei Prozentpunkte im Jahr und ab 2020 um einen Prozentpunkt – also ab 2006 sind dann 52 Prozent der Rente steuerpflichtig.
Ab 2018 sind es 76 Prozent.
Ab 2040 wird jeder Rentner seine Rente zu 100 Prozent versteuern müssen.

Nicht nur die Rente, auch alle übrigen Einkünfte werden besteuert, zum Beispiel aus einer Vermietung. Genau wie Arbeitnehmer können aber auch Rentner bestimmte Kosten in der Steuererklärung eintragen. Das Finanzamt zieht diese Kosten dann vom Jahreseinkommen ab, nur der Rest wird versteuert. Absetzbar sind unter Umständen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Arzt- und Medikamentenrechnungen, Krankheits- und Pflegeheimkosten. Auch wichtig für Rentner ist der Altersentlastungsbetrag: Wer über 64 Jahre alt ist, kann damit sein zu versteuerndes Einkommen um maximal 1.900 Euro im Jahr senken. Wie hoch der Altersentlastungsbetrag ausfällt, hängt vom Geburtsjahr ab. Für alle, die nach dem 1. Januar 1975 geboren sind, entfällt dieser Betrag allerdings.



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