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RA Strohm I Fachanwältin für Familien- und Arbeitsrecht
Veröffentlicht von Michaela Strohm in Artikel aus der Kanzlei · Mittwoch 07 Feb 2024
Tags: WechselmodellSteuernTrennungScheidung
Wechselmodell

Es kommt immer häufiger vor, dass sich Eltern nach einer Trennung oder Scheidung für ein Wechselmodell hinsichtlich der Betreuung der gemeinsamen Kinder entscheiden. Von einem Wechselmodell ist auszugehen, wenn beide Elternteile die Kinderbetreuung zu zeitlich gleichen Teilen übernehmen. Das führt dazu, das die Kinder jeweils hälftig bei der Mutter und hälftig beim bei dem Vater wohnen und leben. Die häufigste Form des Wechselmodells ist ein wöchentlicher Wechsel. Der Wechsel ist dann an einem konkreten Wochentag vorsehen. Einer der Vorteil des Wechselmodells ist, das Belastungen, welche durch die Arbeit und die Kinderbetreuung entstehenden zu gleichen Teilen unter den Eltern aufgeteilt werden.

Wichtig ist jedoch, dass notwendige Voraussetzungen vorliegen um das Wechselmodell praktizieren zu können. Das bedeutet:

  • Die Entscheidung der Eltern für die Einführung eines Wechselmodells wurde einvernehmlich getroffen.
  • Bei der Entscheidung wird sowohl das Kindeswohl sichergestellt, als auch der Wille des Kindes im ausreichenden Maße berücksichtigt.
  • Beide Eltern sollten Willens und in der Lage sein, im vernünftigen Rahmen über die Belange und Bedürfnisse ihrer Kinder zu reden.
  • Finanziell muss die Versorgung der Kinder sowohl bei der Mutter als auch beim Vater gesichert sein..
  • Für die Kinder muss in beiden Haushalten Wohnraum im ausreichenden Maße zur Verfügung stehen.

Von Vorteil wäre, wenn noch folgende Voraussetzungen erfüllt wären.

  • Über die wichtigen und wesentlichen Fragen in der Erziehung sollte Einigkeit zwischen den Eltern bestehen.
  • Das Wechselmodell sollte auch weiterhin in gewissen Umfang flexibel gehandhabt werden. Es sollte die Möglichkeit bestehen, das Modell veränderten Bedingungen anzupassen. Dabei steht das Wohl der Kinder immer im Vordergrund.
  • Ein wichtiger Umstand ist, dass die Wohnungen der Eltern nicht weit voneinander entfernt sind. Dies führt zu einer Beibehaltung des sozialen Umfeldes der Kinder und die Wege zur Kita bzw. zur Schule sind von der Entfernung her fast gleich.
  • Die Eltern sind gegenseitig in der Lage den jeweils anderen Elternteil wert zu schätzen. Sie achten die Leitungen des Anderen in der Betreuung und Erziehung der gemeinsamen Kinder. Die darüber eventuell bestehenden Konflikte dürfen diese Achtung nicht beeinträchtigen.
  • Die Eltern sind bereit, ihre eigene Lebensführung einzuschränken. Es muss zwischen den Eltern möglich sein, die notwendigen und wichtigen Entscheidungen für die Kinder zu besprechen. Das bedeutet die Eltern können und wollen miteinander kommunizieren.



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