→ Der Urlaubsanspruch bei Langzeiterkrankung
Gesetzlich geregelt ist, dass dem Arbeitnehmer einen Anspruch auf Jahresurlaub hat. Fehlt eine dahingehende Regelung im Arbeitsvertrag oder in dem anzuwendenden Tarifvertrag gilt § 3 Bundesurlaubsgesetz (BurlG).
Michaela Strohm | 13 Jan 2016