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RA Strohm I Fachanwältin für Familien- und Arbeitsrecht
Veröffentlicht von Michaela Strohm in Steuerinformationen · Freitag 24 Jun 2022
Tags: PendlerpauschaleMobilitätsprämiePendlerGeringverdiener
Pendlerpauschale und Mobilitätsprämie: Das gilt ab dem Veranlagungszeitraum 2021

Pendeln kostet Zeit, Nerven – und oft auch eine Menge Geld. Immerhin: Ein Teil der Ausgaben lässt sich über die Steuer zurückholen.

Trotz Corona ist die Zahl der Berufspendler vergangenes Jahr erneut gestiegen. Das Finanzamt unterstützt sie mit der sogenannten Entfernungs- oder Pendlerpauschale: Für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte erkennt es pro Arbeitstag und Kilometer der einfachen Wegstrecke 30 Cent an. Ab dem 21. Entfernungskilometer gibt es sogar 35 Cent. Ob ein Arbeitnehmer bzw. eine Arbeitnehmerin öffentlich, mit dem Rad oder mit dem Auto unterwegs ist, spielt keine Rolle.

Ein Beispiel: Svenja Mayer pendelt an 220 Tagen des Jahres 40 Kilometer zur Arbeit. Ab dem Veranlagungszeitraum 2021 kann sie damit insgesamt 2.860 Euro Pendlerpauschale geltend machen:

  • 220 x 20 (Kilometer) x 0,30 Euro Pendlerpauschale = 1.320 Euro sowie
  • 220 Arbeitspage x 20 (Kilometer) x 0,35 Euro Pendlerpauschale = 1.540 Euro.

Ausgleich für Geringverdiener mit längerem Arbeitsweg

Sonderregeln greifen unter bestimmten Voraussetzungen für Geringverdiener mit einem zu versteuernden Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags. 2022 beträgt er 9.984 Euro für Singles und 19.968 Euro für Verheiratete.

Wer ein Jahresbrutto unterhalb dieser Summen erzielt, zahlt keine Einkommensteuer und profitiert daher nicht von der Entfernungspauschale. Als Ausgleich gibt es (befristet bis 2026) eine Mobilitätsprämie von 4,9 Cent pro Kilometer, allerdings nur, wenn der einfache Arbeitsweg länger als 20 Kilometer ist.

Ein Beispiel: Magnus Schmidt ist Single, sein zu versteuerndes Jahreseinkommen beträgt 8.000 Euro. Da er keine Einkommensteuer zahlen muss, profitiert er nicht von der Pendlerpauschale. Weil er aber an 150 Tagen des Jahres 40 Kilometer zu Arbeit fährt, wird er trotzdem entlastet – und bekommt insgesamt 147 Euro Mobilitätsprämie.

Wichtig: Normalerweise brauchen Geringverdiener keine Steuererklärung abzugeben. Um die Mobilitätsprämie zu erhalten, müssen sie es ausnahmsweise doch tun – und darin die Förderung beantragen.



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